Arbeitgebermarke – auch immaterielle Maßnahmen spielen eine Rolle

In der heutigen Zeit gewinnt die eigene Arbeitgebermarke immer mehr an Bedeutung. Grund ist der drohende und in einigen Branchen schon durchaus vorhandene Fachkräftemangel. Gerade immaterielle Werte spielen bei jungen Fachkräften eine immer größere Rolle.

Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements oder eines betrieblichen Versorgungswerks, sind zwar wichtige Punkte, wenn es um den Auf- und Ausbau der eigenen Arbeitgebermarke (Employer Branding) geht, aber es gibt noch andere Punkte, die eine große Rolle spielen. Die Rede ist von festen Umgangsformen mit verschiedenen Dingen. Diese sollten auch schon in der Unternehmenskultur eines Unternehmens verankert sein. Die Berücksichtigung der Work-Life-Balance, also der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit, ist nur einer dieser Punkte. Auch wie ein Unternehmen mit der Mitarbeitermotivation oder der Weiterentwicklung von jungen Fachkräften umgeht, gehören dazu.

Die Besonderheit der eigenen Arbeitgebermarke liegt darin, sich als attraktiver Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt zu präsentieren. Unsere Gesellschaft wird immer älter. Dies ist ein Fakt, der im Demographischen Wandel deutlich wird. Die Folge ist, dass in den nächsten Jahren wesentlich mehr Fachkräfte in Rente gehen werden, als neue nachrücken werden, um die freigewordenen Arbeitsplätzte zu besetzen. Experten sind der Meinung, dass in nur 10 Jahren mehr als sechs Millionen Fachkräfte nur auf dem deutschen Arbeitsmarkt fehlen werden.

Arbeitgebermarke gewinnt immer mehr an Bedeutung

Gerade um junge Fachkräfte zu gewinnen bzw. auch zu halten sind die immateriellen Maßnahmen, die den kleinen Unterschied ausmachen könnten. Dafür ist aber auch die Kommunikation nach außen sehr wichtig. Wie sonst soll ein potenzieller Bewerber wissen, dass sich ein Unternehmen um diese immateriellen Maßnahmen Gedanken machen? Die eigene Karriere-Homepage bietet dafür die beste Gelegenheit für mittelständische Unternehmen. Aber auch die Bekanntmachung in den sozialen Medien darf in einem solchen Punkt nicht vernachlässigt werden.

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