Immer weniger Beschäftigte in der heutigen Zeit glauben, dass eine staatliche Rente für ihren Ruhestand nicht mehr ausreichen wird – Altersarmut wird dabei nur zu oft schon benannt. Jedoch sorgt nicht jeder mit einer betrieblichen Altersvorsorge vor. Viele Versicherer wollen sich daher mit einer Pflicht-Betriebsrente und der sogenannten Opting-out-Lösung stark machen. Das heißt, dass neue Mitarbeiter automatisch mit ihrem Arbeitsvertag die betriebliche Altersversorge abschließen. Sollten die Mitarbeiter keine betriebliche Altersvorsorge wünschen, müssen sie dieser widersprechen. Bei uns in Deutschland hat mittlerweile jeder zweite sozialversicherungspflichtige Beschäftigte eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersvorsorge.
Für die bereits bestehenden Arbeitsverträge sollten die Arbeitgeber auch die Opting-Out-Lösungen anbieten können. Jedoch müssten dafür die Rahmenbedingungen geändert werden, da es zur jetzigen Zeit nur für neu begründete Arbeitsverhältnisse umgesetzt werden kann.
Wirft man einen Blick zum Beispiel auf die USA sieht man dass es funktioniert. Dort liegt die Beteiligungsrate bei der betrieblichen Altersvorsoge bei ungefähr 74 Prozent. Sehr viele Beschäftigte behalten auch aus Trägheit ihre betriebliche Altersvorsorge, die sie mal mit ihrem Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, was ihnen dann später zugute kommt.
Die betriebliche Altersvorsorge wird in Deutschland nicht ausreichend genutzt
Zu beachten ist, dass nicht alle Unternehmen und Branchen über einen Kamm zu scheren. Es sollte keine gesetzliche Pflicht werden, mit dem Arbeitsvertrag eine Betriebsrente zu verbinden. Das sollten dann die Tarifpartner der verschiedenen Branchen und Unternehmen für sich selber entscheiden und nicht der Gesetzgeber. Denn es gibt dort große Unterschiede. In den Versicherungs- und Kreditunternehmen haben die meisten Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung. Dagegen sind es im Gastgewerbe nur ein geringer Teil.
Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des Demographischen Wandels sollten sich Arbeitgeber überlegen, ob Sie nicht gerade die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge weit oben auf die Agenda der To-Do-Liste für die nächsten zwei Jahre setzen sollten.