Um dem drohenden Fachkräftemangel in einigen Branchen entgegen zu wirken, hat die deutsche Regierung auf die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften gesetzt. Aus diesem Grund wurde extra ein Gesetz zur Vereinfachung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen geschaffen. Aber leider sieht die Realität so aus, dass davon kaum Gebrauch gemacht wird.
Zwar das die Gesundheitsbranche durch dieses Gesetz profitiert, aber das Handwerk und bei den Industrie- und Handelskammern gibt es kaum Besserung durch Zuwanderung. In ganz Deutschland haben bereits über 8.600 Ärzte aus verschiedenen Ländern (ca. 5.000 davon kommen aus nicht der EU angehörigen Ländern) einen Antrag auf die Anerkennung des Ausbildungsabschlusses eingereicht. Insgesamt haben in der Gesundheitsbranche mehr als 20.000 Menschen einen solchen Antrag gestellt.
Wie ist das Ergebnis nach einem Jahr?
Das Anerkennungsgesetz hat die Bundesregierung etwa vor einem Jahr ins Leben gerufen. Besonders Menschen aus Drittländern (also Nicht-EU-Staaten) profitieren von diesem Gesetz. Die zuständigen Stellen müssen innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines Antrages den Bescheid anfertigen. Besonders Berufe die nur mit einem anerkannten Abschluss ausgeübt werden dürfen (z.B. Arzt oder Lehrer) profitieren durch diese Regelung. Bei Berufen mit nicht reglementieren Abschlüssen (z.B. Industriekaufleute, Friseure oder Schlossern) entscheiden die Kammern über die Anerkennung von Abschlüssen. Bisher gab es lediglich nur 4.000 Anträge bei den Kammern.
Die volle oder teilweise Gleichbewertung zu inländischen Abschlüssen wird fast immer erreicht. Die Handelskammern haben bei 57% der Anträge eine volle Gleichwertigkeit festgestellt und bei 33% eine Teilanerkennung. Bezogen auf die Erwartungen der Bundesregierung sind die bisher erreichten Zahlen allerdings nicht als gut anzusehen. Bis zum heutigen Zeitpunkt hatte die Regierung mit 300.000 Anträgen gerechnet.