Fördermöglichkeiten arbeiten gegen den Fachkräftemangel

Ab diesem Jahr werden die Mittel für die aktive Arbeitsförderung im Bereich aller Jobcenter reduziert. Das Jobcenter Oldenburg rechnet hierbei mit bis zu 20 Prozent weniger Mitteln. Um die Mittel in diesem Jahr auszuschöpfen und dem in Teilbranchen drohenden Fachkräftemangel entgegenzutreten, macht das Jobcenter Oldenburg auf bestimmte Förderinstrumente aufmerksam, die kurzfristig genutzt werden können.
Um den Fachkräftemangel entgegenzutreten versucht der Staat Förderinstrumente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv zu gestalten. Beide Seiten sollen davon provitieren, zu einen der Arbeitgeber, der finanzielle Unterstützung erhält, zum anderen der Arbeitnehmer der durch Förderungen schneller in ein Unternehmen einsteigen kann.

Das Engagement von Unternehmern innerhalb der betrieblichen Ausbildung soll über den Ausbildungsbonus gefördert werden und damit die Chance von Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz erhöht werden. Die Höhe des Ausbildungsbonus bestimmt sich nach der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten monatlichen Ausbildungsvergütung (Arbeitnehmer-Brutto) und beträgt zwischen 4.000 und 6.000 Euro.
Einen sogenannten Eingliederungszuschuss ist für die Arbeitgeber vorgesehen, wenn sie neueingestellte Arbeitskräfte einarbeiten müssen und dies kostet Zeit und Geld. Wenn Arbeitgeber kompetente und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen, haben sie konkrete Vorstellungen, welche Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind, um den Anforderungen des Arbeitsplatzes zu entsprechen. Trotz intensivster Bemühungen ist es aber nicht immer möglich, die passgenauen Bewerberinnen und Bewerber zu finden. Teilweise weichen die vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen von den Vorstellungen ab.

Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten (Eingliederungszuschuss). Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Hartz IV), können bei der Aufnahme einer gering bezahlten Vollzeitbeschäftigung (bis 1.500 Euro Brutto Arbeitsentgelt) neben den weiteren Einkommensfreibeträgen monatlich mindestens 143,50 Euro. Damit soll der Einstieg in das Erwerbsleben, auch bei Selbstständigkeit, erleichtert werden, um zusätzlichen Aufwand ausgleichen zu können. All dieses sind Förderungen mit denen man sich dem Fachkräftemangel engegenstellen möchte um für für die Zukunft gerüstet zu sein.

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